Direkt zur Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Drohnen-Flugverbotszonen
.

Drohnen überall steigen lassen? Sicher nicht in Flugverbotszonen!

Zum Thema folgende Zitate (Stand: 12:43/18.02.20, keine Haftung für Links):
Dringt eine Drohne in eine Kontrollzone ein, handelt es sich nach § 44 Abs. 1 Nr. 17 LuftVO um eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld.  [01] Bei Flügen in Flughafennähe beachten Sie bitte die örtlichen Regeln. [02] Empfehlenswert ist etwa der Dienst von Airmap, mit dem man sich die Flugverbotszonen für Drohnen weltweit im Browser ansehen kann. [03] Web- oder App-basierte Services zur besseren Orientierung über Flugbeschränkungszonen – erstellt von Mitgliedern des BVCP[04] Wie wir wissen, gilt ab 1. Juli 2020 die neue Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Österreich. [05] Wenn du mit deinem Multicopter verreisen möchtest, findest du hier zu den meisten Ländern der Erde die aktuell gültigen Drohnen-Gesetze. [06]



Links:
www.drohnen-fahrschule.de
www.drohne-fahrschule.de
www.drohne-flugschule.de


Impressums/Datenschutz-Angaben:
Impressum als Text unter http://www.wolfrum.net/de/impress.htm
eMail senden mit dem Betreff "Interesse drohnen-flugverbotszonen.de".

Datenschutzhinweis bei wolfrum.net gilt auch für diese Seite.


Rechtlicher Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr.
Falls Sie der Ansicht sind, dass Sie bessere Rechte haben an der Domain, Bildern, Texten oder anderen Inhalten, welche hier zur Verfügung gestellt werden, kontaktieren Sie mich einfach, mit den Details per Briefpost oder per E-Mail, wie unten beschrieben.
Eine Klage oder Abmahnung ist nicht notwendig.
Ich bin mir sicher, wir können die Dinge auf einfache Art und Weise regeln, ohne Anwälte reicher zu machen.
Danke.
Impressum als Text unter http://www.wolfrum.net/de/impress.htm
eMail an topdomain2020@wolfrum.net mit Betreff "Anspruch bezueglich drohnen-flugverbotszonen.de".